Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preisstellung

Die Apparatur- und Materialpreise beruhen auf unseren Gestehungskosten, gesetzlichen Abgaben und Steuern vom Jänner 2011. Die Montagekosten beruhen auf den derzeit geltenden Löhnen und Spesen.

Regieleistungen werden nach den jeweils daraus errechneten Stundensätzen nach am Montageort verbrachter Arbeitszeit zuzüglich Wegzeiten verrechnet. Sollten sich in diesen Voraussetzungen Änderungen ergeben, behalten wir uns vor, die angegebenen Beträge einer Korrektur zu unterziehen. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ist in unseren Preisen, Gebühren und Montagekosten nicht enthalten.

2. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto zu begleichen. Zahlbar und klagbar in Linz.

3. Liefer- und Montagetermin

Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen nach Erhalt Ihres schriftlichen Auftrages und technischer sowie kaufmännischer Klärung. Bei Festlegung des Termines für die Durchführung der Montagearbeiten passen wir uns gerne Ihren Wünschen an.

4. Bindefrist

An unsere Offerte sind wir 8 Wochen gebunden.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Bezahlung bleiben sämtliche von uns gelieferten Gegenstände zu Gänze unser Eigentum.

6. Lieferbedingungen

Für die Lieferung sind die beiliegenden "Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs" maßgebend.

7. Datenschutz

Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBI. I Nr. 165/1999 idgF., hat jeder Auftraggeber vor Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister bei der Datenschutzkommission zu erstatten.

8. Fehlalarmkostenersatz

Im Bundesgesetzblatt BGBl.295/1996 vom 28. Juni 1996 wurde die Fehlalarmkostenersatz-Verordnung verlautbart, die mit 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung regelt die Kosten für das Einschreiten der Exekutive bei Fehlalarm österreichweit einheitlich:

Nicht gemeldete Alarmanlage mit Direktverbindung zur Polizeidienststelle
€ 181,68 (gem. § 4 Abs. 1 Sicherheitsgebühren-Verordnung)

Angemeldete Alarmanlage mit Direktverbindung zur Polizeidienststelle
€ 109,01 (gem. § 4 Abs. 2 Sicherheitsgebühren-Verordnung)

Sonstige Alarmanlage (priv. Sicherheitsdienst, Sirene, Autoalarmanlage)
€ 72,67 (gem. § 4 Abs. 1 Sicherheitsgebühren-Verordnung)

Wir weisen darauf hin, daß die bei Fehl- oder Täuschungsalarmen anfallenden Kosten durch Polizei, Behörden, Wachdienste oder ähnliche Institutionen sowie von privaten Personen von uns in keiner Weise übernommen werden.